Uniform und Uniformteile:

Das Tragen von Uniformen durch berechtigte Personen ist bei unseren Veranstaltungen erwünscht.
Das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen von nicht berechtigten Personen ist per Gesetz verboten.

Bankdaten:

Bei Änderung der Bankdaten oder Adressen werden meist nicht alle Lastschriften übernommen. Bitte auf jeden Fall den Vorstand kontaktieren, bei einer Fehlbuchung werden dem Verein € 7,50 von der Bank in Rechnung gestellt die dann dem Mitglied verrechnet werden müssen.

Gastschützen:

Gäste, wenn sie österreichische Staatsbürger sind, können einmalig zu einem Trainingsschießen mitgenommen werden um sich den Verein und das Vereinsleben ansehen zu können.
Gäste müssen vom Mitglied mindestens 2 Wochen vor Schießtermin schriftlich beim Vorstand angemeldet werden.
Folgende Daten werden benötigt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • ordentlicher Wohnsitz

Waffenverbot:

Wir bitten um sofortige Meldung an den Vorstand sobald ein Waffenverbot oder ein anhängiges waffenrelevantes Verfahren gegen ein Vereinsmitglied bekannt wird, um eine saubere Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.

 

Waffen in Kasernen:

Das Mitnehmen von Waffen und Munition in das Kasernengelände ist V E R B O T E N.
Das Führen von Waffen, auch am Schießplatz ist ausschließlich berechtigten Personen vorbehalten.

Bestätigung für Behörden gem. §11b und §23 WaffG:

Bei regelmäßiger Teilnahme an den Schießtrainings kann der Vorstand eine Bestätigung als Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit Schußwaffen ausstellen.
Der Vorstand stellt eine solche Bestätigung längstens nach 3 Monaten nach der letzten Teilnahme aus.

Antrag auf Ausstellung bitte per Mail an den Schriftführer stellen.

Oberösterreichischer Landesschützenverband

Der HSV WELS ist Mitglied im LSV OÖ (Nr. WW300). Somit können interessierte im Namen des HSV WELS mit einem Jahresbeitrag von € 15,00 eine Mitgliedschaft erlangen. 
Dazu bitte mit dem Vorstand in Kontakt treten.

Definition Sportschütze:

Als ein ordentliches Mitglied eines Sportschützenvereins gilt man dann,

  • wenn seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat der Schießsport ausgeübt wird.
  • wenn seit mindestens zwölf Monaten mindestens 3 Bewerbe bestritten wurden.

Der Vorstand kann für Mitglieder eine Sportschützenbestätigung für die Behörde ausstellen wenn alle notwendigen Erfordernisse erbracht wurden.